Alle Einzelleistungen von FOCUSZART sind Dienstleistungen. Für psychologische wie auch psychotherapeutische Dienstleistungen im Sinne des Heilpraktikergesetzes (s. Impressum) fallen keine Umsatzsteuer an. Der Gestzgeber hat hier keine Mehrwertsteuer vorgesehen
Die Leistungen die im Rahmen der Gruppenangebote von FOCSZART erbracht werden, sind Dienstleistungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelung für Kleinunternehmen. FOCUSZART ist ein Unternehmen das unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt. Rechnungen sind hier ohne Berechnung der Mehrwertsteuer auszustellen